Mehrwertsteuerpflicht und Anpassung der Preise ab 2024

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Mehrwertsteuerpflicht und Anpassung der Preise ab 2024

Die ASFL SVBL ist seit Jahren erfolgreich unterwegs. Auch in den vergangenen Jahren konnte das Kursangebot laufend ausgebaut werden. Damit hat sich der Umsatz der Organisation der Arbeitswelt laufend erhöht.

Dieses Jahr mussten sich die Mitglieder der Berufsbildungskommission (BBK) – dem Vorstand des Vereins – erneut mit der Frage der Mehrwertsteuer beschäftigen. Die aktuellen Umsatzzahlen und die am 1.1.2024 geplante Anpassung der Mehrwertsteuersätze in der ganzen Schweiz haben zum Entscheid geführt, die Vereinigung, ebenfalls ab dem 1.1.2024, der Mehrwertsteuer zu unterstellen.

Da die meisten unserer Kunden ebenfalls der Mehrwertsteuer unterstellt sind, ändert sich per Januar des kommenden Jahres einzig die Verrechnung der Kurse. Alle unsere Preise werden ab nächstem Jahr ohne Mehrwertsteuer angeboten und die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen. Alle unsere mehrwertsteuerpflichtigen Kunden können diese aber via Vorsteuern einfach zurückfordern.

In den Kursen beinhaltete Lehrmittel und Kursunterlagen sowie die Verpflegung in den einzelnen Kursen werden ebenfalls mit der Mehrwertsteuer entsprechend dem neuen per 1. 1.2024 angepassten Mehrwertsteuersatz verrechnet.

Zusätzlich hat sich der Vorstand entschieden, die Kurspreise per 1. Januar 2024 leicht anzupassen. Damit wird der aufgelaufenen Teuerung und den gestiegenen Kosten zahlreicher Bereiche – etwa Gerätemieten, Raum- und Personalkosten u.a. – Rechnung getragen.

Die gewohnte Qualität und der hohe Standard aller Leistungen der ASFL SVBL werden dabei weiterhin sichergestellt und die Ausbildungen teilweise den gesetzlichen Forderungen angepasst und optimiert angeboten.

Wir freuen uns, alle unsere Kunden auch im kommenden Jahr mit unserem vollen Einsatz zu bedienen.

Die überbetrieblichen Kurse werden gemäss der neuen Bildungsverordnung, welche am 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt wird, entsprechend aktuell, neu und teilweise erweitert angeboten.

  • Logistiker EBA – 16 Tage (BiVo 2016: 14 Tage)
  • Logistiker EFZ Distribution – 24 Tage (BiVo 2016: 20 Tage)
  • Logistiker EFZ Lager – 25 Tage (BiVo 2016: 20 Tage)
  • Fachfrau/-mann Bahntransport EFZ – 15 Tag (BiVo 2016: 20 Tage)

In den kommenden Wochen werden alle notwendigen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass sämtliche Änderungen so reibungslos wie möglich umgesetzt werden können und alle Parteien angemessen informiert werden. Für unsere Kunden – unsere Debitoren – werden die vorgängig beschriebenen Änderungen umgesetzt und auf der Lieferantenseite sind keine Anpassungen notwendig, da praktisch alle unsere Lieferanten bereits heute die verrechnete Mehrwertsteuer auf den Kreditorenrechnungen ausweisen.

Wir danken für das Verständnis und die Unterstützung in dieser Angelegenheit und freuen uns, für Sie weiterhin ausgezeichnete Kurse anbieten zu können.

Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.