Validierungsverfahren

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Validierungsverfahren

Ein Berufsabschluss bedeutet einen sicheren Wert in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert. Das Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ eröffnet neue Laufbahn- und Weiterbildungsmöglichkeiten und verbessert die Chancen bei einem Stellenwechsel. Das Validierungsverfahren zum Berufsabschluss dauert erfahrungsgemäss eineinhalb bis drei Jahre – ein anspruchsvoller, aber lohnenswerter Weg.

Das Validierungsverfahren ist in fünf Phasen gegliedert.

Phase 1 – Beratung und Information

Ziel der Phase 1 ist es, alle Informationen zu erhalten, um

  • herauszufinden, ob das Validierungsverfahren der richtige Weg ist, einen Berufsabschluss zu erlangen,
  • zu wissen, wie das Validierungsverfahren abläuft,
  • zu wissen, welche Schritte gemacht werden müssen,
  • zu wissen, wie das Dossier zusammengestellt und eingereicht wird.

Die Phase 1 besteht aus zwei obligatorischen Informationsanlässen, die in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene des biz Oerlikon in Zürich angeboten werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Anmeldemöglichkeiten und Detailinformationen sind
unter https://www.zh.bae-dpa.ch/oialog2016/ zu finden.

Phase 2 – Bilanzierung

Die Phase 2 besteht aus mehreren Schritten:

  1. Der Zulassung zum Validierungsverfahren, d.h. dem Antrag und der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen zum Validierungsverfahren und der Überprüfungen der anrechenbaren Vorbildung.

Die Voraussetzungen sind fünf Jahre Berufserfahrung insgesamt, wovon mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Logistiker/Logistikerin EFZ sein müssen. Ausserdem ist ein Nachweis über das Führen von Flurförderzeugen der Kategorien S und R1 oder R2 notwendig. Für die Distribution benötigt es noch den Führerausweis A1 oder B, für den Verkehr die bestandene Theorieprüfung für das Führen von Fahrzeugen der Kategorie Ai40.

Wer Vorbildung mitbringt, kann eventuell von einigen Handlungskompetenzen bzw. der Allgemeinbildung dispensiert werden.

  • Der Erstellung des Dossiers nach Vorgaben. Das Dossier wird in einem webbasierten Tool, dem Validierungstool, erstellt. Es kann orts- und zeitunabhängig am Dossier gearbeitet werden. Für den Nachweis der einzelnen Handlungskompetenzen gibt es verschiedene Möglichkeiten: schriftlich in Form eines schriftlichen Erfahrungsberichtes, bei dem gemäss einer Aufgabenstellung mit einer selbst erlebten Situation die Kompetenzen beschreibt, begründet und reflektiert. Oder man kann bei einem Praxisbesuch am Arbeitsplatz einem zugeteilten (Prüfungs-)Experten zeigen, dass man die Kompetenzen hat. Oder in einem reservierten Zeitfenster mit einem mündlichen Erfahrung zwei (Prüfungs-)Experten erzählen und erklären, dass man die geforderten Handlungskompetenzen hat.
  • Dem Antrag zur Validierung, was dem Einreichen des Dossiers entspricht. Liegt die Zulassung vor und ist das Dossier fertig erstellt, kann es zur Überprüfung durch die Experten eingereicht werden.

Für die Erstellung des Dossiers ist mit ca. 120 Stunden zu rechnen.

Phase 3 – Beurteilung

Das eingereichte Dossier wird von zwei ExpertInnen gelesen und beurteilt. Wird die Allgemeinbildung auch validiert, d.h. es wurden schriftliche Erfahrungsberichte für die Allgemeinbildung erstellt, so sind drei ExpertInnen an der Beurteilung des Dossiers beteiligt.
Teil der Beurteilung ist ein Beurteilungsgespräch, in dem es darum geht zu verifizieren und Unklarheiten zu beseitigen.
Nach Abschluss der Beurteilung wird das Dossier an die Prüfungskommission PK20 weitergeleitet.

Phase 4 – Validierung

In der Validierung überprüft die Prüfungskommission, ob die Beurteilung korrekt und plausibel ist. Ist dies der Fall wird ein Lernleistungsausweis mit einer Übersicht über die erfüllten bzw. nicht erfüllten Handlungskompetenzen ausgestellt.

Sind alle Handlungskompetenzen erfüllt, wird direkt das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt, d.h. die Zertifizierung erfolgt automatisch.

Ergänzende Bildung

Sind nicht alle Handlungskompetenzen erfüllt, können die Lücken der theoretischen ergänzenden Bildung online mit Berufsschullehrern bzw. in den üK-Zentren der ASFL SVBL Goldach SG, Gunzgen SO, Rupperswil AG oder Rümlang ZH bzw. bei der Schweizerischen Post (Olten, Basel oder Goldach) absolviert und abgeschlossen werden.

Das Dossier wird dann mit den Belegen aus der Berufsfachschule und dem üK-Zentrum ergänzt und daraufhin kann nochmals ein Antrag zur Validierung gestellt werden (Dossier erneut einreichen).

Phase 5 – Zertifizierung

Die Zertifizierung, d.h. die Ausstellung des EFZ erfolgt automatisch im Anschluss an den Entscheid zum Antrag zur Validierung: sobald im Lernleistungsausweis alle Handlungskompetenzen erfüllt sind, wird das EFZ ausgestellt. Es muss hier kein separater Antrag gestellt werden.

Bei ausserkantonalen Teilnehmenden wird das EFZ durch den Wohnortkanton ausgestellt und zusammen mit dem Lernleistungsausweis verschickt. Auch hier benötigt es keinen separaten Antrag auf die Ausstellung.

Kontakt

Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Tel. 043 259 97 40
E-Mail: berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch
www.zh.ch/berufsabschluss-erwachsene

ASFL SVBL
Rigistrasse 2
5102 Rupperswil
Tel: 058 258 36 00
E-Mail: validierung@svbl.ch

Factsheet

Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ

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Factsheet

Validierung – praktische, ergänzende Bildung

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Factsheet

Validierung – theoretische, ergänzende Bildung

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ASFL SVBL Bulletin 2021/1

Zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Logistiker/-in

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Factsheet

Ausführungsbestimmungen Validierung Logistiker EFZ

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