Art. 32 Nachholbildung

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Lehrabschluss für Erwachsene

Die Nachholbildung nach Art. 32 BBV richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben.

Mit 5 Jahren beruflicher Praxis, davon mindestens 3 Jahre im Bereich der Logistik (zum Zeitpunkt des Abschlusses), können sie das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Logistiker/-in erlangen. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung angerechnet. Als berufliche Erfahrung gilt die Summe aller nachgewiesenen, beruflichen Tätigkeiten im Bereich der Logistik.

Für Erwachsene ist der Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses nicht an den Besuch eines bestimmen Bildungsgangs gebunden. Der Kompetenzenerwerb kann individuell erfolgen. Mit Lehrgängen an verschiedenen Berufsschulen können Sie sich innert 2 Jahren auf den schulischen Teil des Qualifikationsverfahrens (Lehrabschlussprüfung) vorbereiten. Die ASFL SVBL, als Trägerin der überbetrieblichen Kurse, bietet ein breites Kursangebot, das Kandidaten eine lückenlose Vorbereitung auf das praktische Qualifikationsverfahren ermöglicht.

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Merkblatt zum Lehrabschluss für Erwachsene (Art. 32 BBV)

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